Ausweitung der Notfallbetreuung

24.3.2020
Sehr geehrte Eltern,

seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung bis in den Nachmittag an. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen. Entsprechend haben wir Sie auf der Homepage informiert.

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung geleistet.

Sollten Sie, sehr geehrte Eltern, diese erweiterte Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen, bitten wir Sie, sich umgehend mit der Schule zunächst telefonisch in Verbindung zu setzen und Ihr Kind für die Notfallbetreuung ab morgen anzumelden. Das Formular zur Anmeldung zur Notbetreuung können Sie nachreichen (siehe Link).

Formular zur Notfallbetreuung

Mit freundlichen Grüßen

Schulleitung der Maristenschule