Archiv der Kategorie: 2018/2019

Neue Medien im Einsatz

Herstellung eines Erklärvideos

Nach der Erneuerung des Funknetzes sind nun auch die iPads-Sätze der Schule in Betrieb genommen worden.
Wir freuen uns auf die zahlreichen Möglichkeiten, die sich nun ergeben.
Die ersten Rechercheaufgaben sind bereits erledigt und die ersten Erklärvideos gedreht.

Klasse 8b gewinnt Hauptpreis


Foto: Bischöfliche Pressestelle/Michaela Kiepe

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 8b gewannen den Hauptpreis beim Wettbewerb zur politischen Bildung „Youtuber – Mein Freund im Netz?“
Fotos von der Preisverleihung und weitere Informationen findet man unter den beiden folgenden Links:

zur Seite der Bundeszentrale für politische Bildung

zur Bistumsseite

[fvplayer id=“1″]

Fridays for Future

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

derzeit werden von der Aktionsgruppe „Fridays for Future“ Kundgebungen während der Schulzeit organisiert. Uns erreichen wiederholt Anfragen von Schülerinnen und Schülern, ob sie für die Teilnahme beurlaubt werden können. Die Erziehung zum mündigen Bürger ist ein zentrales Ziel jeder schulischen Ausbildung, Daher ist das » politisches Engagement von Schülerinnen und Schülern zweifelsohne begrüßenswert. Insbesondere der Einsatz für eine nachhaltige Klimapolitik und die Bewahrung der Schöpfung sind wichtige Anliegen, die wir unterstützen. Das Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen oder Mahnwachen teilzunehmen, wird durch Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Die Ausübung dieses Grundrechts findet ihre Schranken im staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag (Artikel 7 Grundgesetz) sowie für Schülerinnen und Schüler in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ihre Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit ist daher unzulässig. Wir können als Schule daher unsere Schülerinnen und Schüler nicht für die Teilnahme an Kundgebungen beurlauben. Schon die Verpflichtung zur Aufsicht in der Sekundarstufe I verbietet dies, da wir außerhalb der Schule diese nicht gewährleisten können. Ebenso gilt die Schulpflicht und für jede Schule die Verpflichtung zur politischen Neutralität (Unparteilichkeit). Wenn Schülerinnen und Schüler sich für die Teilnahme an Kundgebungen entscheiden, müssen sie in Kauf nehmen, dass die Fehlstunden als unentschuldigte Fehlstunden gelten und auf dem Zeugnis dokumentiert werden; den versäumten Unterrichtsstoff müssen sie eigenständig nachholen. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Demonstrationsteilnahme eine Klassenarbeit nicht mitschreiben, erbringen die Leistung aus einem von ihnen zu vertretenen Grund nicht.

Mit der Bitte um Verständnis und freundlichen Grüßen

Thomas Birkenhauer Stefan Schulze Beiering
(Schulleiter) (Stellv. Schulleiter)

Terminänderung

Die für den 5. Februar geplante Lehrerfortbildung wird verschoben. Die Schülerinnen und Schüler haben daher am 5. Februar einen normalen Unterrichtstag.