Wichtige Informationen

4.4.2020
Sehr geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,

zur Frage, wie es nach den Ferien in den Schulen weitergehen soll, haben uns am gestrigen Freitag zwei Informationen erreicht, die wir weitergeben wollen. Die Bezirksregierung Münster verweist auf den geänderten Zeitplan zu den Zentralen Prüfungen 10; den Zeitplan haben wir auf der Homepage ja bereits veröffentlicht. Dazu werde es aber weitere Erlasse geben, um die veränderten Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Weiter heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung: „Es ist sicher nicht davon auszugehen, dass Unterricht nach den Osterferien in der gewohnten Form beginnen kann. Ggf. werden zunächst einzelne Jahrgangsstufen beschult. Das Bildungsministerium hat dabei vor allem den Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer im Blick und wird die Aufnahme des Unterrichtsbetriebs an strenge Vorgaben des Infektionsschutzes knüpfen.“

Auch das Schreiben aus dem Schulministerium verweist darauf, dass eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Ferien  „vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein“ wird. Das Schreiben erinnert an die bundesweiten Kontakt-beschränkungen bis zum 19. April 2020 und kündigt an, die Schulen am 15. April 2020 „über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.“

Das Schulministerium verweist ebenfalls auf den geänderten Zeitplan zu den Abiturprüfungen und zu den Zentralen Prüfungen 10. Es heißt dann weiter: „Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.“

Ob diese vorbereitenden unterrichtlichen Angebote außerhalb des regulären Stundenplans auch für die Abschlussklassen 10 der Realschulen gelten, geht aus dem Schreiben nicht klar hervor.
Auch für die Abiturprüfungen sowie die vorbereitenden unterrichtlichen Angebote hat die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten oberste Priorität.
Es werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit dieser Personengruppen zu schützen.“

Desweiteren regelt das Schulministerium die Erstattung der Stornierungskosten für die abgesagten Klassen- und Kursfahrten. Die Schulen beantragen mit dem bereitgestellten Formular bis zum 15. Mai 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung die Erstattung der Stornierungskosten. Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 5. Juni 2020 beginnen.

Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes bleiben untersagt, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen. Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden.

Soweit die vorliegenden, offiziellen Informationen.

Herzliche Grüße

Schulleitung der Maristenschule