25.3.2020
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler
zwei Informationen des Schulministeriums haben uns heute über die Bezirksregierung Münster erreicht, die wir hier umgehend weitergeben:
1. Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt. (Besser bekannt sind diese Benachrichtigungen unter dem Begriff „Blaue Briefe“.)
Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht angemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Hätte eine Benachrichtigung für zwei Fächer erfolgen müssen, so bleibt nur eine nicht ausreichende Leistung unberücksichtigt.
Das gilt nicht für Zeugnisse, die mit einem Abschluss oder einer Berechtigung verbunden sind. Hier werden stets alle nicht ausreichenden Leistungen berücksichtigt! Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
2. Das Ministerium hat alle Schulleitungen angewiesen, in diesem Schuljahr keine Wandertage und Schulfahrten mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen. Wir haben also alle Fahrten wie die der 7er abgesagt. Bereits getätigte Anzahlungen oder Stornierungsgebühren wird das Land erstatten. Den Eltern wird kein finanzieller Schaden aus der Absage von Klassenfahrten entstehen. Über den genauen Ablauf der Rückerstattung durch das Land wird es hoffentlich bald entsprechende Informationen geben.
Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller und sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.
Davon ausgenommen sind verpflichtende Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.
Mit den besten Wünschen in schwierigen Zeiten grüßt Sie und euch die Schulleitung der MRS