Verhaltensregeln im Schulbus

(24.4.2020)
Ab dem 27. April 2020 gilt angesichts der Corona-Krise auch im Schulbusverkehr die Maskenpflicht. Dies können einfache Mund-Nasen-Masken sein, wie beispielsweise selbstgenähte Masken aus Baumwolle. Wer keine eigene Bezugsmöglichkeit hat, kann diese Masken ab Ende April gegen eine geringe Schutzgebühr auch in der Schule erwerben. Wichtig ist aber, auch mit Schutzmasken immer den erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Vor der Benutzung der Schulbusse sollte man überlegen, ob man zwingend den Schulbus nutzen muss oder ob man die Schule auch mit dem Fahrrad erreichen könnte – gerade, wenn das Wetter gut ist. Damit würde man seine Gesundheit noch besser schützen. Um Euch und andere zu schützen, gelten bei der Benutzung der Busse folgende Regeln

Verhaltensregeln im Schulbus