Archiv der Kategorie: 2019/2020

Mund- und Nasenschutz an der Maristenschule

(24.4.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

bezüglich der Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes möchten wir Ihnen und euch noch einige Hinweise geben. Ab dem 27. April besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht zum Tragen eines einfachen Atemschutzes in Bussen und Bahnen sowie beim Einkauf in Geschäften.

An unserer Schule ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ab dem 23. April 2020 Pflicht, wenn Schülerinnen und Schüler die Schule betreten, in ihre Unterrichtsräume gehen, sich im Schulgebäude bewegen oder sich auf den Weg nach Hause begeben. Am gestrigen Donnerstag sind entsprechend Mund-Nasen-Schutzmasken an unsere 10er ausgeteilt worden. Von einer Verpflichtung, den Mund-Nasen-Schutz im Unterricht zu tragen, haben wir abgesehen, da wir überzeugt sind, dass im Unterricht der gewährleistete Mindestabstand von 1,5 Metern, Einhaltung der Nies- und Hustenetikette und vorsorgliche Hygienemaßnahmen entscheidend sind. Natürlich dürfen unsere Schülerinnen und Schüler den Mund- Nasen-Schutz auch im Unterricht tragen.

Wir orientieren uns bei dieser Regelung an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Danach sind Schutzmasken nicht erforderlich, denn ihr Einsatz ist nur dann zu einem (nicht hinreichenden) Schutz anderer sinnvoll, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. „Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann“, formuliert die Schulmail 15 des Schulministeriums vom letzten Freitag.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schreibt auf seiner Website weiter, ein Mund-Nasen-Schutz oder eine andere Textilbarriere bei Personen mit akuten Atemwegsinfektionen, die in die Öffentlichkeit müssen, könne zum Schutz anderer Menschen sinnvoll sein. Gewarnt wird jedoch davor, sich mit Maske in falscher Sicherheit zu wiegen: Andere Maßnahmen wie gründliches Händewaschen und Abstandhalten dürften nicht vernachlässigt werden. Zudem warnen Experten, man könne sich beim Auf- und Absetzen des MNS selbst infizieren. Auch besteht die Gefahr, dass ein Mund-Nasen-Schutz durch dauerhaftes Tragen durchfeuchtet und die Schutzfunktion geringer wird.

Mit den besten Wünschen für Ihre und eure Gesundheit grüßen wir herzlich.

Schulleitung der Maristenschule

Terminabsagen

(23.4.2020)
Sehr geehrte Eltern, 
liebe Schülerinnen und Schüler, 

absagen müssen wir den Elternsprechtag mit Berufsberatung, der in der kommenden Woche (29./30.4.2020) hätte stattfinden sollen. 
Eine Absage gilt auch für den für den 5. Mai 2020 terminierten Maristenabend, zu dem wir die Eltern unserer neuen Schülerinnen und Schüler eingeladen hatten. 

Wir werden Sie und euch fortlaufend über das weitere Vorgehen in unserer Schule, über Änderungen und Neues unterrichten. 

Mit den besten Wünschen für Ihre und eure Gesundheit grüßt die

Informationen zur aktuellen Situation

(21.4.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler

mit der SchulMail Nr. 15 haben wir am Samstag neue Informationen aus dem Schulministerium NRW erhalten. Am gestrigen Montag hat dazu eine Lehrerkonferenz stattgefunden, die über konkrete Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 23.04.2020 beraten hat. Aktuell gelten folgende Regelungen:

I.Teilnahmepflicht

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend für die Schülerinnen und Schüler unserer Klassen 10, für die der Erwerb des Mittleren Schulabschluss ansteht.

II. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern werden Lernangebote für zu Hause gemacht (Lernen auf Distanz).

Eine Teilnahme an Prüfungen für diese Schülerinnen und Schülern werden wir durch besondere Maßnahmen ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.

III. Unterrichtseinsatz von Lehrerinnen und Lehrern
Träger und Schulleitung haben auch gegenüber allen Beschäftigten gerade in Zeiten einer Pandemie eine besondere Fürsorgepflicht. Als oberster Grundsatz gilt, dass mögliche Gesundheitsgefährdungen so weit wie möglich auszuschließen sind. Deshalb werden die wegen ihrer Vorerkrankungen oder ihres Alters besonders gefährdeten Lehrerinnen und Lehrer nicht im Präsenzunterricht eingesetzt, sondern aus dem Home-Office ihre Schülerinnen und Schüler betreuen und die in der Schule unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen unterstützen und entlasten.

IV. Anforderungen an die Hygiene in der Schule
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs an der Maristenschule ist bei der Beachtung von Präventions-maßnahmen und der Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich. Auch Prüfungen können dann durchgeführt werden. Bei unseren Beratungen haben wir besonders auf die Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer geachtet:

Um einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern und zwischen diesen und den Lehrkräften sicher einhalten zu können, werden die Klassen 10a, 10b und 10c in je drei Lerngruppen in je drei Unterrichtsräumen betreut.

Die Klassen werden zu unterschiedlichen Zeiten ihren Unterricht beginnen und schließen; die Pausenzeiten sind zu entsprechend unterschiedlichen Zeiten. Es wird eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.
Die Busse der Vestischen fahren dem Stundenplan angepasst. Das Tragen von Masken ist in Bussen und Bahnen sinnvoll.

Das persönliches Verhalten unserer Schülerinnen und Schüler wird sicherlich dazu beitragen, dass Neuinfektionen mit dem Coronavirus möglicht vermieden werden:
Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.
Symptomatisch kranke Personen müssen wir von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen.

In der Schule ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten gesorgt. Die Sanitäranlagen sind mit genügend Seifenspendern ausgestattet und gut erreichbar. Wir werden regelmäßige Händedesinfektion ermöglichen. Auf das Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden.

Die Sauberkeit in unserer Schule ist gewährleistet. Regelungen zur Hygiene sind in Absprache mit unserem Hausmeister, Herrn Slawinjak, Schulleitung und Reinigungsfirma getroffen. Potentiell kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen könnten, werden durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen, Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert. Es werden nur geeignete Desinfektionsmittel für alle Handkontaktflächen verwendet.


V. Unterstützungsangebote für Schülerinnen und Schüler
Ein besonderes Thema ist der Umgang mit Ängsten vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (COVID-19), die neben Lehrkräften auch Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ggf. haben. Diese Ängste müssen in jedem Fall ernst genommen werden. Für die Betroffenen ist es hilfreich, möglichst umfassend und transparent über die vor Ort geltenden Sachverhalte und die durchgeführten Hygienemaßnahmen informiert zu werden. Verunsicherte Menschen benötigen klare Information: Was kann ich selbst tun, wie geht es weiter, auf welche Unterstützungsangebote kann ich zurückgreifen?

Sollte es sich hierbei um Ängste handeln, die sehr stark ausgeprägt sind, können sich alle zuvor genannten Betroffenen auch an die für sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle wenden, die Kontaktdaten finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Schulpsychologische-Dienste/index.html

Mehr Informationen zum Thema „Umgang mit Ängsten“ hat das Schulministerium auch auf der Informationsseite „Schule und Corona“ zusammengestellt:

http://schulpsychologie.nrw.de/schule-und-corona/lehrkraefte/aengste/index.html

Auf dieser Informationsseite gibt es darüber hinaus auch weitere Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler zu Themen wie Gestaltung des ersten Unterrichtstages, Umgang mit heterogenen Lernausgangslagen, Eltern- und Schülerfragen.                                                                                                                          

Die Bezirksregierung hat darum gebeten, sich von der Vorstellung zu lösen, „dass im verbleibenden Schuljahr 19/20 an Ihrer Schule in gewohnter Form Unterricht und Schulleben stattfinden werden oder schulrechtliche Vorschriften in vollem Umfang wie bisher greifen.“

Dies ist sicherlich eine realistische Prognose für den Rest des Schuljahres. Wir werden alles, was in unseren Kräften steht, dafür tun, dass dieses außergewöhnliche Schuljahr für unsere Schülerinnen und Schüler – im Rahmen des Möglichen – einen guten Verlauf nehmen.

Es grüßen Sie und Euch das Kollegium, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Schulleitung der Maristenschule

Schulöffnung 2

(17.4.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,

eine 14. Schulmail des Ministeriums und Klarstellungen der Bezirksregierung Münster hat unsere Schule erreicht. Danach ist der Schulbesuch der 10er nicht freiwillig, sondern Pflicht. Es müssen also alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 am Donnerstag pünktlich um 8 h zum Unterricht erscheinen. In Einzelfällen wird es mit Blick auf gesundheitliche Risiken Sonderregelungen geben müssen. Wenn Ihr Kind also erkrankt ist oder eine Vorerkrankung hat, die im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf befürchten lässt, darf Ihr Kind nicht zur Schule kommen. Informieren Sie uns bitte darüber, sehr geehrte Eltern.

Die über schulbistum für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellenden Aufgaben werden am Montag noch nicht in allen Fächern bereit sein. Auf einer Lehrerkonferenz werden wir uns zunächst mit der notwendigen Organisation befassen.

Generell werden die Leistungen, die im „Lernen auf Distanz“ erbracht werden, nicht benotet; aber es heißt in der Schulmail des Ministeriums weiter: „Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können.“

Die Notfallbetreuung soll ab dem 23. April 2020 ausgeweitet werden. Die Liste der „systemrelevanten“ Bereiche ist erheblich erweitert worden und findet sich hier als Anlage. Sollten Sie für Ihr Kind aus der Jahrgangsstufe 5 oder 6 eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte am Montag telefonisch in der Schule.

Anlage zur Notfallbetreuung

Dies ist der Kenntnisstand vom heutigen Freitag (14 h). Die Bezirksregierung hat weitere Informationen angekündigt, die wir natürlich an Sie weitergeben werden.

Herzliche Grüße

Schulleitung der Maristenschule

Schulöffnung 1

(16.4.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schülerinnen und Schüler,

auch in den zwei Wochen nach den Osterferien bleibt unsere Schule für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 geschlossen. Fortgesetzt wird in dieser Zeit der digitale Unterricht über schulbistum. In der bewährten Form werden unsere Lehrerinnen und Lehrer Aufgaben stellen und den Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern halten. Welche Klassen dann ab dem 4. Mai 2020 in der Schule wieder unterrichtet werden können, bleibt abzuwarten.

Die bisherige Notbetreuung an unserer Schule wird fortgesetzt.

Nach bisherigem Informationsstand dürfen die Schülerinnen und Schüler unserer Abschlussklassen 10 ab Donnerstag, 23. April 2020 freiwillig zur Schule kommen. In verkleinerten Klassen soll es ein „angepasstes Lehrangebot“ geben, das sich vor allem auf die prüfungsrelevanten Kernfächer Deutsch, Englisch und Mathematik konzentriert. Schülerinnen und Schüler, die nicht kommen können, werden mit den entsprechenden Aufgaben digital versorgt.
Zentrale Prüfungen 10 mit einheitlichen Aufgaben zu einem landesweit festgelegten Termin wird es in diesem Schuljahr nicht geben. Die Schulministerin begründete das damit, dass es „nicht fair“ sei, wenn Schüler, deren Schulen seit dem 16. März geschlossen sind, jetzt schon lange vorbereitete und landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben lösen müssten. Nicht alle Inhalte seien in der verbliebenen Zeit behandelt worden: „Es fehlen vier bis fünf Wochen Unterricht“ mit vertrauten Lehrkräften und im üblichen Klassenverband. Daher verzichte man auch auf Vornoten und Abweichungsprüfungen. An die Stelle der Zentralen Prüfungen sollen schulinterne Prüfungen treten; die Aufgaben dieser Prüfungen werden von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule selbst zusammengestellt, die sich dabei an den inhaltlichen Vorgaben für „Zentrale Prüfung 10“ orientieren sollen und sich damit stärker auf den bereits erfolgten Unterricht beziehen. Termine müssen noch abgesprochen werden.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 oder Kinder in der Notbetreuung werden wir einen möglichst hohen Standard der Hygiene und des Infektionsschutzes in der Schule anbieten. Wichtig ist aber, dass sich Schülerinnen und Schüler an die bekannten Abstands- und Hygieneregeln halten. Für die Fahrt zur Schule werden Sie, sehr geehrte Eltern, Ihren Kindern entsprechende Hinweise geben. Empfohlen werden gerade für Fahrten mit Bus und Bahn Schutzmasken. Auch eigenes Desinfektionsmittel kann hilfreich sein.

Dies sind die Informationen, die wir am heutigen Nachmittag haben. Wir erwarten, dass nach der Kabinettssitzung weitere Hinweise erfolgen. Wenn wir mehr wissen, werden wir entsprechend informieren.

Herzliche Grüße

Schulleitung der Maristenschule