Archiv der Kategorie: 2019/2020

Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnung

(4.5.2020)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

der Landtag NRW hat eine Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen verabschiedet, die mit Blick auf das Ende des Schuljahres erhebliche Auswirkungen auch für die Realschulen mit sich bringt.

Folgende Änderungen sind beschlossen:

  • die Erprobungsstufenkonferenz prüft vor Abschluss der Erprobungsstufe, ob die gewählte Schulform für die Schülerin/den Schüler empfohlen werden soll; die Schule empfiehlt unter Umständen den Eltern einen Wechsel in eine besser geeignete Schulform. Diese Empfehlung muss schriftlich erfolgen und mit einem Beratungsangebot verbunden sein. Über den empfohlenen Schulformwechsel entscheiden die Eltern.
  • Versetzung: Alle Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung in die nächsthöhere Klasse 7-9 über.
  • Die Klassenkonferenz kann den Verbleib in der bisherigen Klasse empfehlen. Die Klassenleitung informiert und berät die Eltern über diese Empfehlung.
  • Am Ende der Klasse 9 erfolgt eine Versetzung in die Klasse 10 nach den bekannten Versetzungsregeln zuzüglich der Vorgaben dieser Verordnung.
  • Abschlüsse/Berechtigungen: An die Stelle des Abschlussverfahrens der ZP tritt je eine von der Lehrkraft gestellte schriftliche Prüfungsarbeit in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
  • Die Noten im Zeugnis am Ende der Klasse 10 beruhen auf den schulischen Leistungen in allen Fächern im gesamten Schuljahr einschließlich der Leistungen in den genannten Prüfungsarbeiten.
  • Die Klassenkonferenz befindet über Abschluss und Berechtigung (Q-Vermerk).
  • Leistungsbewertung: Die Leistungen der Schülerin und des Schülers im 2. Schulhalbjahr beruhen auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im 1. Halbjahr.
  • Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 ist auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben. Die SuS sind entsprechend zu beraten.
  • Bei SuS der Klassen 9 und 10, bei denen eine Leistungsbewertung (aufgrund von Krankheit, Quarantäne) nicht möglich ist, ist auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahrs zurückzugreifen.
  • Nachprüfung/Verbesserungsprüfung: Eine Zulassung zur Nachprüfung erfolgt auch dann, wenn eine Verbesserung um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist, um einen Abschluss oder eine Berechtigung zu erwerben (Versetzung von 9 in 10 mit verbundenem Hauptschulabschluss, Abschluss bzw. Berechtigung/Qualifikation am Ende der 10). Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem tatsächlich erteilten Unterricht in der jeweiligen Klasse zu entnehmen. Eine Nachprüfung ist auch in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch möglich.

Keine Angaben gibt es bisher zur Gewichtung der „schriftlichen Prüfungsarbeit“ am Ende der 10.
Wie viele Nachprüfungen/Verbesserungsprüfungen möglich sind, ist ebenfalls nicht geklärt.

Den vollständigen Text der Verordnung finden Sie hier: vollständiger Text der befristeten Verordnung

Aktuelle Informationen

(4.5.2020 aktualisiert um 10.30Uhr)
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler

am Freitag haben uns die Schulmails 17 und 18 erreicht, die sich hauptsächlich auf Planungen für die weitere Beschulung in den Grundschulen und auf die Ausbildung von Lehramtsanwärtern beziehen. Zur weiteren Beschulung in den Realschulen gibt es noch keine weiteren Informationen. Die erwarten wir erst nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020.

Das heißt für die Maristenschule, dass in der kommenden Woche weiterhin lediglich die Klassen 10 im Präsenzunterricht beschult werden können, bis Mittwoch schwerpunktmäßig wieder in den Hauptfächern, am Donnerstag und Freitag sollen dann auch die übrigen Fächer zu ihrem Recht kommen. Die übrigen Jahrgänge verbleiben im „Lernen auf Distanz“ und erhalten auf elektronischem Wege Aufgaben.

Es wird nicht gelingen, in allen Fächern allen Klassen 5 bis 9 Aufgaben zur Verfügung zu stellen, dafür ist die Belastung der Kolleginnen und Kollegen im Präsenzunterricht zu hoch. Wir hoffen, durch „Umschichtungen“ und Neuverteilung der Lerngruppen auch an die Lehrkräfte im Homeoffice möglichst viele Fächer abdecken zu können. Sie, sehr geehrte Eltern, können sicher sein, dass alle Kolleginnen und Kollegen mit großem Engagement und viel Herzblut weiterhin schulisch Alles dafür tun werden, dieses Schuljahr – im Rahmen der Möglichkeiten – für Ihre Kinder zu einem akzeptablen Ende zu bringen.

Danke, dass Sie als Eltern den schwierigen Weg in Coronazeiten mit uns und Ihren Kindern gehen; danke, dass ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, so fleißig und zuverlässig beim „Lernen auf Distanz“ mitmacht.

Wenn die Belastung im digitalen Lernen in Einzelfällen einmal zu hoch ist, informieren Sie uns bitte. Kein Kind darf über Gebühr belastet werden.

Herzliche Grüße
Schulleitung der Maristenschule

Beratung/Schulseelsorge an der Maristenschule

(27.4.2020)
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wir gehen im Moment durch Zeiten, die alles andere als leicht sind. Wir fühlen uns vielleicht alleine, die Mitschüler, die Freunde, die Kollegen, der alltägliche Umgang miteinander fehlen uns. Und vielleicht braucht ihr / brauchen Sie ein offenes Ohr oder ein gutes Wort. Wir können die Krise nicht lösen, aber wir können als Beratungslehrerin und Schulseelsorgerin für euch und Sie da sein.

Habt/haben Sie keine Hemmungen uns zu kontaktieren.

Wir stehen für Gespräche in der Schule (natürlich mit dem gebührenden Abstand), aber auch über das Telefon, oder per E-Mail zur Verfügung.

Wir wünschen beste Gesundheit.

Kristin Jostarndt                            Ulrike Weber
(Beratungslehrerin) (Schulseelsorgerin)

Kontaktaufnahme:

Verhaltensregeln im Schulbus

(24.4.2020)
Ab dem 27. April 2020 gilt angesichts der Corona-Krise auch im Schulbusverkehr die Maskenpflicht. Dies können einfache Mund-Nasen-Masken sein, wie beispielsweise selbstgenähte Masken aus Baumwolle. Wer keine eigene Bezugsmöglichkeit hat, kann diese Masken ab Ende April gegen eine geringe Schutzgebühr auch in der Schule erwerben. Wichtig ist aber, auch mit Schutzmasken immer den erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

Vor der Benutzung der Schulbusse sollte man überlegen, ob man zwingend den Schulbus nutzen muss oder ob man die Schule auch mit dem Fahrrad erreichen könnte – gerade, wenn das Wetter gut ist. Damit würde man seine Gesundheit noch besser schützen. Um Euch und andere zu schützen, gelten bei der Benutzung der Busse folgende Regeln

Verhaltensregeln im Schulbus